Tarifvorschlag für die Ausstellung von Werken der bildenden Kunst nach § 27 a des Urheberrechtsgesetzes
1. Vergütung 1.1. Eintrittspflichtige Ausstellungen Wird ein Werk der bildenden Kunst ausgestellt, so erhält der Urheber eine Vergütung, die sich
am Eintrittsgeld der Ausstellung bemisst. Erheben Museen oder andere Veranstalter bei Ausstellungen mit urheberechtlich geschützten Werken ein Eintrittsgeld, so wird dieses um einen Urheberzuschlag von 10% erhöht, der zur Vergütung der
Urheber verwendet wird. Sollten die urheberechtlich geschützten Werke nur einen Teil aller in der Ausstellung gezeigten Werke ausmachen, wird der Anteil von 10% entsprechend verringert. Die kulturell besondere Förderungswürdigkeit einer
Ausstellung kann durch Tarifreduktion entsprechend den Vorschriften des Wahrnehmungsgesetzes berücksichtigt werden. 1.2. Nicht eintrittspflichtige Ausstellungen Sollte eine Ausstellung nicht eintrittspflichtig sein (z.B.
Banken, Sparkassen, Versicherungen, Ärzte oder Anwälte), so wird für die Berechnung der Urheberanteils ein Eintrittsgeld von Euro 3,- je Besucher kalkulatorisch zugrunde gelegt. Anstelle dieser Einzelberechnungen können mit den Veranstaltern
Pauschalzahlungen vereinbart werden. Diese sollten für einen Zeitraum von 6 Wochen Ausstellungsdauer bei kleinen Ausstellungen 400 Euro, bei großen Ausstellungen 800 Euro betragen. Auch hier wird die besonderen kulturelle
Förderungswürdigkeit der Ausstellungen bei der Festsetzung der Pauschale berücksichtigt. 2. Mindestvergütung Wenn eine Vergütung erhoben wird, beträgt sie mindestens Euro 50,- je Urheber und je
angefangenen Zeitraum von 2 Monaten. 3. Ausnahmen Für Verkaufsausstellungen (z.B. Galerien, Versteigerer) wird die Ausstellungsvergütung nicht erhoben.
07.03.2005 Quelle: Hans Wilhelm Sotrop, BBK Bundesvorstand
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AUSSTELLUNGSKOSTEN RECHNEN
Die Tabelle unten soll Ihnen helfen, Ihren Wunsche an den Künstler zu formulieren und ein Überblick über die Ausstellungsfinanzen zu gewinnen.
[1] Die von Ihnen gewünschte Leistung(en): zum Beispiel... den Geist anregen in unserem Verwaltungsgebäude, mein Restaurant schönen, ein Abgerundetes Angebot für Touristen in unserem Ort anbieten, die Räumlichkeiten und Arbeitsumfeld freundlicher und attraktive gestalten, unsere Gebäude einen Sinn geben oder die zu Heilung und Genesung nötigen geistigen Anregungen/Umfeld liefern. |
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[2] Ausgaben |
Kosten |
Veranstalter Anteil |
Künstler Anteil |
EUR |
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Vernissage |
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Konzeptentwicklung |
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Produktion der Werke |
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Vorbereitungen, Treffen |
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Transport, hin & zurück |
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Aufbau |
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Abbau |
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Leihgabe der Werke |
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Räumlichkeiten |
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Aufsicht |
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Versicherung |
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Mittel beantragen |
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Werbung |
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Dokumentation |
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Provision |
?% Verkäufe |
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Werkstattgespräch |
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Aktionen |
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Sonstige |
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Honorare für [1] |
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Gesamt |
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[3] Einnahmen |
Summe |
Veranstalter Anteil |
Künstler Anteil |
EUR |
% |
% |
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Verkäufe |
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Ankäufe, Garantien |
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Eintritt |
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Öffentliche Gelder |
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Sponsoren |
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Sonstige |
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Gesamt |
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